Neues Kartellrecht – Ihre Verträge auf dem aktuellen Stand
Teilnahmegebühr
695 €
inkl. MwSt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
der Universität Augsburg
Immer mehr Unternehmen bringen ihre technischen Produkte und Verfahren nicht nur in Deutschland und Europa, sondern weltweit auf den Markt. Damit wächst auch die Bedeutung gewerblicher Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Marken – sie sichern die eigene Wettbewerbsposition und schaffen durch Lizenzierung zusätzliche Einnahmequellen. Mit der neuen TT-GVO, die am 01.05.2026 in Kraft getreten ist, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lizenzverträge grundlegend verändert. Im Workshop F&E- und Lizenzverträge erhalten Sie das nötige Praxiswissen, um Ihre Verträge rechtssicher und strategisch klug an die neuen Anforderungen anzupassen.
Neue TT-GVO seit 01.05.2026 in Kraft
Mit dem neuen EU-Kartellrecht für Lizenzverträge wurden wichtige Leitlinien veröffentlicht – insbesondere zu neuen Marktpraktiken wie Datenlizenzvereinbarungen, der Berechnung von Marktanteilen und Lizenzverhandlungsgruppen.
- Anpassungsfrist: Bestehende Lizenzverträge müssen bis zum 30.04.2027 an das neue Recht angepasst werden (Art. 10 TT-GVO)
- Risiko bei Verstoß: Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarung sowie hohe Bußgelder
- Betroffen: Patent-, Know-how- und Software-Urheberrechts-Lizenzverträge
Dieser Workshop zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Verträge rechtzeitig und rechtssicher an die neuen Anforderungen anpassen.
Seminardetails
Modul 1 · 09:00–13:00 Uhr
F&E-Verträge
Auftragsforschung / Kooperation
- Leistungsrahmen
- Field of Use
- Mitwirkungspflichten
- Vergütung/Zahlung
- Bearbeitungszeit
- Mängelhaftung/Haftung
- Rechte am Ergebnis
- Geheimhaltung
- Verbesserungen/Weiterentwicklungen
- Qualitätskontrolle/Abnahme
- Vertragsdauer/Kündigung
- Nebenabreden/Vertragsänderungen/Form
- Anwendbares Recht/Konfliktmanagement
- Salvatorische Klausel
- Unterschriften
Modul 2 · 14:00–18:00 Uhr
Lizenzverträge
- Präambel
- Definitionen
- Vertragsinhalt
- Art der Lizenz
- Örtliches Vertragsgebiet
- Übertragbarkeit/Unterlizenzen
- Technische Hilfestellung/Verbesserungen
- Haftung
- Vergütung/Abrechnung/Zahlung/Buchführung/Buchprüfung
- Aufrechterhaltung/Verteidigung/Durchsetzung der Rechte
- Vertragsdauer/Kündigung
- Nebenabreden/Vertragsänderungen/Form
- Anwendbares Recht/Konfliktmanagement
- Salvatorische Klausel
- Unterschriften
Ihr Kompetenzgewinn
- Sie verstehen die zentralen Neuerungen der TT-GVO 2026 und wissen, wie Sie bestehende Lizenzverträge bis zum 30.04.2027 rechtskonform anpassen
- Sie gestalten und verhandeln die wichtigsten Klauseln in F&E- und Lizenzverträgen sicher – von Vergütung bis Haftung
- Sie kennen die rechtlichen Grundlagen zu Marktanteilsberechnung, Datenlizenzvereinbarungen und Lizenzverhandlungsgruppen
- Sie wenden das Gelernte direkt an Praxisbeispielen an, angeleitet vom erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Michael Groß
- Sie vermeiden kartellrechtliche Risiken wie Unwirksamkeit der Verträge oder hohe Bußgelder
Für wen ist das Seminar F&E- und Lizenzverträge geeignet?
Rechts- und Patentanwälte und -anwältinnen
Sie beraten Mandanten bei F&E- und Lizenzverträgen und wollen Ihre Vertragsgestaltung an die neue TT-GVO anpassen.
RechtMitarbeitende in Firmenabteilungen
Sie arbeiten in F&E, Recht, Lizenzen, Patenten, Einkauf oder Vertrieb und verantworten Verträge im Tagesgeschäft.
UnternehmenGeschäftsführer/-innen von KMU
Sie treffen strategische Entscheidungen zu Schutzrechten und Lizenzierung in Ihrem Unternehmen.
GeschäftsführungTechnologietransfer-Mitarbeitende
Sie arbeiten in Technologietransferabteilungen von Forschungseinrichtungen und Universitäten und lizenzieren Forschungsergebnisse.
Forschung & TransferLernformat
Fachimpuls
Kompaktes Praxiswissen zur neuen TT-GVO direkt vom erfahrenen Rechtsanwalt.
Klauselanalyse
Sie lernen die wesentlichen Grundlagen der verschiedenen Vertragstypen kennen.
Verhandlungstraining
In Kleingruppen üben Sie die rechtssichere Gestaltung und das Verhandeln wichtiger Klauseln.
Praxistransfer
Sie wenden das erlernte Wissen direkt an konkreten Beispielen aus Ihrer Praxis an.
Ihr Referent
Dr. Michael Groß
RA und Mediator, Müller Schupfner & Partner München
RechtDr. Michael Groß begleitet seit vielen Jahren Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von F&E- und Lizenzverträgen – mit mehr als 14.000 begleiteten Vertragsabschlüssen. Auch als Schiedsrichter in zahlreichen Verfahren tätig, erzielt er dabei branchenweit eine Erfolgsquote von 95 %.
Termine & Details
Teilnahmegebühr
695 €
inkl. MwSt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
der Universität Augsburg
Häufige Fragen zum Workshop F&E- und Lizenzverträge
Ein Hochschulabschluss ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Auch mit einem sonstigen berufsqualifizierenden Abschluss und breitem beruflichem Wissen können Sie teilnehmen.
Ja. F&E-Verträge steht auch als eigenständiges Halbtagesseminar (9:00–13:00 Uhr) zur Verfügung.
Ja. Lizenz Verträge steht auch als eigenständiges Halbtagesseminar (14:00–18:00 Uhr) zur Verfügung.
Der Workshop findet live und interaktiv statt. Sie lernen in Kleingruppen unter direkter Anleitung von Dr. Michael Groß und wenden das Gelernte anhand von Praxisbeispielen an.
Die neue TT-GVO bringt vor allem in Bezug auf moderne Marktpraktiken wichtige Neuerungen – etwa zu Datenlizenzvereinbarungen, der Berechnung von Marktanteilen und Lizenzverhandlungsgruppen. Hinzu kommen Änderungen zur Vereinfachung und Präzisierung bestehender Vorschriften.
In der Praxis bedeutet das: Bestehende Lizenzverträge sollten überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Die neue TT-GVO ist am 01.05.2026 in Kraft getreten. Laut Art. 10 TT-GVO müssen bestehende Lizenzverträge bis spätestens 30.04.2027 an das neue Recht angepasst werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert die Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarung sowie empfindliche Bußgelder.
Akademische Weiterbildung. Berufsbegleitend. Praxisnah.
Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis – Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer • Universität Augsburg
Ja, nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des Zentrums für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg.
Es gelten die allgemeinen AGB des ZWW.
Schritt 1
Eingangsbestätigung – automatisch
Sie erhalten sofort nach Ihrer Anmeldung eine automatische Bestätigung per E-Mail – inklusive aller relevanten Informationen zur Veranstaltung.
Schritt 2
Buchungsbestätigung
Nach verbindlicher Prüfung erhalten Sie Ihre offizielle Buchungsbestätigung sowie alle weiteren organisatorischen Details zur Vorbereitung.
Schritt 3
Teilnahme
Sie nehmen am Seminar teil und erhalten im Anschluss eine Teilnahmebestätigung der Universität Augsburg als Nachweis Ihrer Weiterbildung.
Kein passender Termin?
Kein Problem – vereinbaren Sie direkt ein persönliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit RAin Carina Metscher.
Sie beantwortet Ihre Fragen individuell und berät Sie zu allen juristisches-Weiterbildungen an der Universität Augsburg.
Sie möchten sich informieren, beraten lassen oder direkt einsteigen? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Carina Metscher – Programmleitung Juristische Weiterbildung an der Universität Augsburg.
Tel: 0821 598 4730
E-Mail: carina.metscher@zww.uni-augsburg.de
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