Wir modernisieren aktuell schrittweise unseren Webauftritt.
Sollten Links nicht funktionieren oder Informationen fehlen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter: 0821 598-4733
Lizenzverträge: Was bis zum 30. April 2027 zu prüfen ist
Seit dem 1. Mai 2026 gilt die neue Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO). Bestehende Patent-, Know-how- und Software-Lizenzverträge müssen bis zum 30. April 2027 an das neue Recht angepasst werden (Art. 10 TT-GVO). Wer die Frist versäumt, riskiert unwirksame Vereinbarungen und hohe Bußgelder.
Was sich ändert
Die neuen Regelungen setzen unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Datenlizenzvereinbarungen
- Berechnung von Marktanteilen
- Lizenzverhandlungsgruppen
Wer betroffen ist
- Rechts- und Patentanwält*innen
- Fachkräfte aus F&E, Recht, Lizenzen, Patenten und Einkauf
- Geschäftsführer*innen von KMU
- Mitarbeitende im Technologietransfer
So bereiten Sie sich vor
Im Online-Seminar F&E- und Lizenzverträge der Universität Augsburg erfahren Sie am 28. November 2026, worauf es jetzt ankommt.
Referent ist Dr. Michael Groß, Rechtsanwalt und Mediator mit langjähriger Praxis in der Vertragsgestaltung.
Das Seminar ist live, interaktiv und auch einzeln nach Modulen buchbar.
Zum Seminar am 28.11.2026 Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren