ESG: Compliance ist wichtiger denn je

Nachhaltigkeit wird in Unternehmen schon lange nicht mehr als Expansionsbremse gesehen, sondern ist vielmehr ein Motor zu höherem Unternehmenswert und verbesserter Unternehmenskultur. ESG und Nachhaltigkeit werden dabei mehr und mehr auf EU-Ebene reguliert und erfordern eine unternehmensinterne Compliance, die den umfassenden Rahmen der Verordnungen und Richtlinien rechtskonform umsetzt.

EU-Verordnungen im Bereich Nachhaltigkeit

Waren bisher vor allem Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden in der Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, so müssen ab dem 01. Januar 2024 auch mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, 20 Mio. EUR Bilanzsumme oder 40 Mio. EUR Umsatz (zwei der drei Voraussetzungen sind ausreichend) über die unternehmerische Nachhaltigkeit berichten (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)).

Auch die bereits in Kraft getretene EU-Taxonomie-Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Und nicht nur Finanz- und Versicherungsunternehmen sind in der Pflicht, sondern auch Nicht-Finanz-Unternehmen müssen berichten, welchen Anteil nachhaltigkeitswirksame Aktivitäten bei Unternehmensausgaben und Unternehmensumsatz haben. Die Verordnung soll das sogenannte „Greenwashing“ verhindern.

Zahlreiche weitere Änderungen im Bereich ESG

Seit Januar 2023 gilt mittlerweile das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden verpflichtet die Menschenrechte nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Ab 2024 betrifft das Gesetz auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und letztlich ebenso die kleinen Unternehmen, die mit ihnen in Geschäftsbeziehungen stehen.

Mittels REACH (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wird die Regulierung von gefährlichen Chemikalien überwacht. So wurden im Januar 2023 neun weitere Materialien in die Liste gefährlicher Substanzen aufgenommen. Auch ist ein Verbot der persistenten Perfluorcarbonsäuren (PFAS) mithilfe von REACH geplant, das anschließend sogar weltweit umgesetzt werden soll. Auch die EU-RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) wird gegenwärtig einer Überarbeitung unterzogen. Wenn die Richtlinie zur Verordnung wird, müssten Unternehmen sie einheitlich und direkt umsetzen. Im Falle von dem häufig eingesetzten Flammhemmer Tetrabrombisphenol A (TBBPA) wären die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten betroffen.

Die EU-Richtlinie zur Zwangsarbeit stellt Unternehmen vor weitere Herausforderungen im Sinne von ESG und Nachhaltigkeit. Die Richtlinie zur Zwangsarbeit bedeutet einen hohen Aufwand für die Unternehmen: Sie fordert eine engere Beziehung und Zusammenarbeit mit Zulieferern, Mehraufwand bei der Schließung von Datenlücken und die Entwicklung von Prozessen zur Datensammlung bezüglich Zwangsarbeit. Der EU-Vorschlag bezüglich der Zwangsarbeit werde dabei noch deutlich weitreichender sein als der amerikanische „Uyghur Forced Labor Prevention Act“(UFLPA).

Der digitale Produktpass

Alle zuvor erwähnten Richtlinien sollen jedoch letztlich in einer erweiterten Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)) zusammengefasst werden. Magnus Piotrowski, Manager Compliance & Regulatory (Europe) bei Assent fasst es folgendermaßen zusammen: „Der Rahmenplan wird […] Anforderungen unter anderem an den CO2- und ökologischen Fußabdruck, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie Recycling stellen. Die Anforderungen durch ESPR seien breit und erste Vorbereitungen darauf sollten schon bald beginnen, da die ESPR die anderen vorgestellten Anforderungen aus REACH/PFAS, RoHS, Soziale Aspekte der Lieferkette/Verhinderung von Zwangsarbeit und Ökodesign zusammenführen wird. Das Ziel sei der digitale Produktpass“.

(Quelle: https://logistik-heute.de)

 

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