Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZWW für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen
1. Allgemeines
(1)
Allen Leistungen im Rahmen unserer offenen Veranstaltungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZWW für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen" zu Grunde.
(2)
Offene Veranstaltungen sind:
- Seminare
- Zertifikatskurse
- Vorträge
- Foren
- Konferenzen
(3)
Abweichende Teilnahmebedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Anmeldungen und Vertragsabschluss
(1)
Die Anmeldung erfolgt in Schriftform (Anmeldeformular oder formlos, per Brief, Fax) oder per E-Mail an service@zww.uni-augsburg.de. Daneben steht Ihnen auch unser Online-Buchungssystem zur Verfügung.
(2)
Sie erhalten von uns nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine schriftliche Anmeldebestätigung, wodurch der Vertrag zu Stande kommt. Anmeldungen werden, sofern nicht abweichend angegeben, in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
3. Anrechnungsmodalitäten und Prüfungsgebühren
a) Anrechnung von bereits absolvierten Seminaren
(1)
Soweit einzelne Seminare/Module am ZWW Bestandteil verschiedener Zertifikatskurse sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anrechnung.
(2)
Seminare, an denen innerhalb des vorangegangenen Jahres erfolgreich teilgenommen wurde, können, soweit sie die unter Ziffer 3 a) (1) genannten Voraussetzungen erfüllen, bis zu einem zeitlichen Anteil von 40% der zur Erlangung des Gesamtzertifikates nötigen Kurszeit angerechnet werden.
(3)
Seminare, deren Teilnahme länger als ein Jahr zurückliegt, können, soweit sie die unter Ziffer 3 a) (1) genannten Voraussetzungen erfüllen, bis zu einem zeitlichen Anteil von 20% der zur Erlangung des Gesamtzertifikates nötigen Kurszeit angerechnet werden.
b) Prüfungsgebühren
(1)
Soweit ein Kurs mit einer Abschlussprüfung verbunden ist, fallen unabhängig von der Anzahl der angerechneten Seminare Prüfungsgebühren an.
(2)
Bei einer Gesamtbelegung des Kurses ohne Anrechnung sind diese Prüfungsgebühren regelmäßig im Gesamtpreis des Kurses enthalten.
4. Absagen und Widerrufsrecht
a) Allgemeine Stornierungsregelungen
(1)
Eine Stornierung Ihrer Teilnahme ist grundsätzlich nur unter Einhaltung der Schriftform möglich.
(2)
Bei Stornierung einer Seminars-, Vortrags-, Forums- oder Konferenzteilnahme fallen
abhängig vom Zeitpunkt der erfolgten Stornierung folgende Gebühren an:
Stornierung bis 8 Wochen vor Kursbeginn: 10% des Kurspreises
Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 25 % des Kurspreises
Stornierung bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises
Stornierung bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 100% des Kurspreises
(3)
Sollten Sie einen Ersatzteilnehmer benennen können, der die Seminarvoraussetzungen erfüllt, kann dieser stattdessen teilnehmen und erhält eine entsprechende Rechnung.
b) Widerrufsrecht
Zusätzlich gelten für Anmeldungen per E-Mail, WWW und Telefon die entsprechenden Regeln des Fernabsatzgesetzes. Insoweit weisen wir Sie ausdrücklich auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht der §§ 355ff BGB hin.
c) Absage durch das ZWW
Das ZWW behält sich eine Absage aus organisatorischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei krankheitsbedingtem Ausfall des Dozenten). In diesem Fall wird das ZWW entscheiden, ob es Ihnen einen Ersatztermin anbieten kann oder Ihre bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet.
Soweit ein Ersatztermin angeboten wird, steht es Ihnen dennoch frei, eine Rückzahlung der Gebühren zu verlangen; weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Gebühren
(1)
Die Teilnahmegebühren für unsere offenen Veranstaltungen werden mit dem bezeichneten Veranstaltungsbeginn fällig und in Rechnung gestellt.
(2)
Veranstaltungen, die unter UStG §4, Abs. 22b) fallen, werden ohne Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
6. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, die Veranstaltungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren und fortzuentwickeln. Die ZWW-Homepage informiert Sie tagaktuell über die Veranstaltungsinhalte. Es gelten der jeweils aktuelle Katalog/Prospekt/Flyer, bei eiligen oder notwendigen Änderungen die Inhalte der Website.
7. Copyright
Die Veranstaltungsunterlagen des ZWW unterliegen dem Copyright. Eine etwaige Nutzung – gleich welcher Art – erfordert eine schriftliche Genehmigung des ZWW.
8. Schadensersatzhaftung
(1)
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(2)
Sonstige Schadensersatzansprüche der Teilnehmer sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3)
Daneben bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
9. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 20. Dezember 2011




