Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein akademischer Abschluss oder ein Staatsexamen. Die Fachrichtung spielt keine Rolle. Berufsfeldbezogen eignet sich der Grundkurs vor allem für Pharmazeuten, Biologen, Mediziner, (Lebensmittel-) Chemiker, Ingenieure und Juristen. Er kann aber auch eine sinnvolle Zusatzqualifikation für Absolventen sonstiger Studiengänge, wie z.B. Informatik oder Betriebswirtschaftslehre, darstellen.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich vornehmlich an Berufsanfänger, die mit der Entwicklung, der Herstellung, der Prüfung, dem Vertrieb oder der Anwendung medizin-biotechnischer Geräte befasst sind oder in diesen Tätigkeitsfeldern Beratungsleistungen erbringen. Aber auch für erfahrene Regulatory Affairs Manager, Nachwuchsführungskräfte, klinische Experten, Rechtsanwälte usw. ist der Lehrgang ideal, um das vorhandene Wissen aufzufrischen und zu erweitern.
Berufsfeldbezogen eignet sich der Lehrgang vor allem für Pharmazeuten, Biologen, Mediziner, Chemiker, Ingenieure und Juristn. Er kann aber auch eine sinvolle Zusatzqualifikation für Absolventen sonstiger Studiengänge sein (z.B. Informatik, Betriebswirtschaftslehre).
Gebühren
Die Gebühren für den insgesamt siebentägigen Lehrgang betragen 2.500 EUR; inkl. umfangreicher Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und einem gemeinsamen Abendessen pro Veranstaltungswochenende; exkl. Unterbringung.
Abschlussprüfung
Der Lehrgang schließt mit einer Online-Prüfung ab. Mit Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Universitätszertifikat.
Kontakt und weitere Infomationen
Weitere Informationen erhalten Sie von
Sebastian Bachmann, Programmleiter Juristische Weiterbildung
oder
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Leiter der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht
Sie können sich aber auch direkt hier anmelden oder durch eine E-Mail an service(at)zww.uni-augsburg(dot)de.




