Freitag, 30.03.2012, 15:00 - ca. 17:45 Uhr (2,5 Stunden)
Aktuelle Entwicklungen im Biomedizinrecht
Vorgestellt und besprochen werden neue Entscheidungen aus dem Bereich des Biorechts, die zum Teil tradierte Strukturen des Medizinrechts verändert oder den Gesetzgeber zu Aktivitäten veranlasst haben. Die Teilnehmer des Kurses sollen anhand der Fälle medizinrechtliche Grundfragen am Lebensende und Lebensanfang diskutieren, die einen Blick über den oftmals eingeschränkten Alltagsbetrieb hinaus ermöglichen.
Der Inhalt in Kürze:
- Neuordnung der Sterbehilfedogmatik: Der Fall Putz, BGH, NJW 2010, 2963ff.
- Bewegung in der Fortpflanzungsmedizin: Die post-mortem Spende, OLG Rostock, MedR 2010, 874ff.
- Zulässigkeit der Leihmutterschaft: EGMR, S.H. and Others vs. Austria, RdM 2010, 85ff.
- Zulässigkeit der PID: BGHSt 55, 206ff.
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, FA für Medizinrecht, Juristen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
Dozent:
Prof. Dr. Henning Rosenau
Veranstaltungsort:
Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Raum xxxx
Teilnahmegebühr:
€ 75,- Beachten Sie auch unsere attraktiven Rabattmöglichkeiten für Einzelanwälte und Kanzleien!
Buchungsnummer:
J7418
Anmeldung unter:
Telefon 0821 – 598 4721
Telefax 0821 – 598 4720
E-Mail service(at)zww.uni-augsburg(dot)de
oder direkt über unser Buchungssystem.




