Freitag, 20.07.2012, 12:00 - ca. 17:30 Uhr (5 Stunden)
HOAI: Zwingende und verhandelbare Honorarbestandteile
Nach den Intentionen des Verordnungsgebers sollten die Verhandlungsmöglichkeiten in der HOAI 2009 erweitert werden. Das ist jedoch nur begrenzt erfolgt. Die Veranstaltung widmet sich der Frage, in welchen Bereichen und zu welchen Zeitpunkten Verhandlungen über das Honorar möglich sind und wo zwingende Regelungen Grenzen setzen, aber auch Chancen zur Durchsetzung von Honoraransprüchen bieten. Dabei wird auch die Problematik des Mindestsatzes (zulässige Unterschreitungen, nachträgliche Berufung, Treu und Glauben) behandelt. Berücksichtigt wird schließlich die Rechtsprechung, die in einzelnen Bereichen Spielräume eröffnet und ebenfalls Grenzen gesetzt hat.
Der Inhalt in Kürze:
Verhandlungsspielräume in der HOAI, zwingende Grenzen, Möglichkeit der zulässigen Mindestsatzunterschreitung, Durchsetzung des Mindestsatzhonorars gegenüber abweichenden Vereinbarungen
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architetkenrecht, Mitarbeiter von Bauauftraggebern, Architekten und Ingenieure
Dozent:
RA Dr. Reinhard Voppel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Veranstaltungsort:
Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Raum xxxx
Teilnahmegebühr:
€ 150,- Beachten Sie auch unsere attraktiven Rabattmöglichkeiten für Einzelanwälte und Kanzleien!
Buchungsnummer:
J7417
Anmeldung unter:
Telefon 0821 – 598 4721
Telefax 0821 – 598 4720
E-Mail service(at)zww.uni-augsburg(dot)de
oder direkt über unser Buchungssystem.




